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Die Schreinerbranche sorgt in der Coronakrise für positive Schlagzeilen. Die von den Sozialpartnern ausgehandelten Lohnerhöhungen sind vom Bundesrat gutgeheissen worden und treten per 01. Mai 2020 in Kraft.

Höhere Schreinerlöhne in schwierigen Zeiten

Trotz schwierigen Arbeitsbedingungen, teilweiser Kurzarbeit und steter Ungewissheit aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie erreicht die Schreiner in diesen Tagen eine gute Nachricht. Die Schreiner-Bruttolöhne werden um 1,5% angehoben.

Erhöhung per 1. Mai 2020
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe GAV betreffend Löhne 2020 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Lohnerhöhungen, die von den Sozialpartnern VSSM, Unia und Syna im Herbst 2019 ausgehandelt worden sind, per 1. Mai in allen Betrieben, die dem GAV unterstellt sind. In Zahlen heisst das, dass die Schreiner-Bruttolöhne um 1,5 % angehoben werden, wobei dieser Satz je zur Hälfte generell und individuell gewährt wird. Jeder Schreiner bekommt also 0,75 % mehr Lohn. Auch die anderen 0,75 % muss der Arbeitgeber einsetzen, er kann aber selber entscheiden, wie er sie auf seine Mitarbeitenden verteilt.

Höhere Mindestlöhne
Auch die Mindestlöhne werden per 1. Mai 2020 um 1,5 % erhöht. Davon ausgenommen sind die Mindestlöhne der Schreinerpraktiker und der Angelernten mit Weiterbildung.


Medienmitteilung von:
www.vssm.ch
www.zpk-schreinergewerbe.ch

 

Bildlegende Bild Loehne_2020:
Willkommene Erhöhung: Jeder Schreiner bekommt ab 1. Mai 2020 mindestens 0,75% mehr Lohn

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